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Grundlegende Informationen

Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Nach ICD 10 gehören Autismus-Spektrum-Störungen zu den „tiefgreifenden Entwicklungsstörungen“. Die Besonderheiten in Verhalten und Entwicklung bei ASS zeigen sich in drei Bereichen:

  • der sozialen Interaktion
  • der Kommunikation
  • eingeschränkten, sich wiederholenden Verhaltensmustern, Interessen und Aktivitäten.

Art und Ausprägungsgrad dieser Symptome sind sehr unterschiedlich (Spektrum). Die Diagnose wird immer von einem Facharzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie gestellt, nicht von uns Autismusbeauftragten. 

Das Vorliegen einer medizinischen Diagnose aus dem Autismus-Spektrum ist Grundlage für die Arbeit der Autismusbeauftragten.
Autismus sagt zunächst einmal nichts über die kognitive Leistungsfähigkeit der betroffenen Person aus. Demzufolge finden sich Kinder und Jugendliche mit ASS auch an allen vorschulischen Einrichtungen und Schularten. 

Übergänge für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Autismus-Spektrum

Übergänge, wie Wechsel von einer Institution in eine andere, stellen Kinder und Jugendliche aus dem Autismus-Spektrum möglicherweise vor Herausforderungen, die der besonderen Begleitung durch die Schule bedürfen.
Die Arbeitshilfen tragen dazu bei, dass alle Beteiligten, die an der Gestaltung von Übergängen von Kindern und Jugendlichen mit Autismus mitwirken, dabei unterstützt werden, dass die Übergänge gelingen. Ziel ist es, Übergänge zu einer positiven Erfahrung zu machen.

Nachteilsausgleich (NTA)

Schülerinnen und Schüler, die im Autismus-Spektrum sind und bei denen sich daraus Nachteile im schulischen Lernen ergeben, haben einen Anspruch darauf, dass diese nach Möglichkeit im Unterricht und bei Leistungsnachweisen ausgeglichen werden (vgl. VwV "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" vom 22.08.2008).

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